Ehrungsordnung

Ehrungsordnung

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E h r u n g s o r d n u n g

A. Ehrungsumfang

Der TURNGAU BINGEN e.V. kann für besondere und hervorragende Verdienste und Leistungen für das Turnen folgende Personen und Institutionen ehren:

  1. Mitgliedsvereine und -abteilungen des TURNGAU BINGEN e.V.

  2. Amtsträger des TURNGAU BINGEN e.V. und seiner Vereine und Abteilungen

  3. Verdiente Übungsleiter

  4. Persönlichkeiten, die sich um die Förderung des Turnens, des Turngaues oder seiner Vereine und Abteilungen besondere Verdienste erworben haben.


B. Ehrungsformen

  1. Für Mitgliedsvereine

    Ehrenurkunden werden vergeben ab einem Bestehen des Vereins von 25 Jahren; danach alle 25 Jahre. Diese Urkunden sind verbunden mit einem Geldgeschenk von € 1,00 pro Jahr des Bestehens.

  2. Für Amtsträger im Turngau und seiner Vereine und Abteilungen
    Die Ehrennadel des TURNGAU BINGEN e.V. in „Silber“ und „Gold“.

  3. Für Übungsleiter in den Mitgliedsvereinen
    Die Übungsleiter-Ehrennadel des TURNGAU BINGEN e.V. in „Silber“ und „Gold“.

  4. Für Persönlichkeiten und Institutionen für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Förderung des Turnens.
    Die Ehrenplakette des TURNGAU BINGEN e.V..

  5. Langjährige Mitglieder des Gau-Hauptausschusses können zu Ehrenvorstandsmitglieder auf Antrag des Vorstandes vom Gau-Turntag ernannt werden.


C. Ehrungsverfahren

Anträge für die Auszeichnung durch den Turngau sind vom Verein schriftlich an den Gau-Vorsitzenden einzureichen. Die Anträge sind entsprechend zu begründen.

Für Amtsträger des Turngaues haben der Gau-Vorsitzende und/oder die Vorstandsmit-glieder das Vorschlagsrecht.

Die Turngau-Ehrungen genehmigt der Vorstand oder der geschäftsführende Vorstand des Turngaues.

Anträge für die Auszeichnung durch den Turngau müssen spätestens 8 Wochen vor dem vorgesehenen Verleihungstag bei der Geschäftsstelle vorliegen.


D. Ehrungsvoraussetzungen

         I.    Für Mitgliedsvereine und -abteilungen,
         Diese müssen mindestens 25 Jahre bestehen; danach für alle 25 Jahre weiteren Be-stehens.

II.  Für Amtsträger/Innen des Turngaues, seinen Mitgliedsvereinen und  -abteilungen
Antragsteller: Vorstandsmitglieder
                       Vereinsvorsitzende
                       Turnabteilungsleiter/Innen

1.   Ehrennadel in Silber des TURNGAU BINGEN e.V.
     Voraussetzung:    10-jährige Verdienste des/der Amtsträgers/in im Turngau                                   oder seiner Vereine und Abteilungen.

2.   Ehrennadel in Gold des TURNGAU BINGEN e.V.
      Voraussetzung:   15-jährige Verdienste des/der Amtsträgers/in im Turngau                                   oder seiner Vereine und Abteilungen.

III. Für Übungsleiter/Innen in den Mitgliedsvereinen und -abteilungen

1.   Übungsleiter-Ehrennadel in Silber

Voraussetzung:  Mindestens 10 Jahre ununterbrochene verdienstvolle Übungs-leitertätigkeit im Verein oder der Abteilung.

2.   Übungsleiternadel in Gold

Voraussetzung:  Mindestens 15 Jahre ununterbrochene verdienstvolle Übungs-leitertätigkeit im Verein oder der Abteilung.

IV. Für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Turnförderung

Die Ehrenplakette wird Persönlichkeiten und Institutionen verliehen, die sich durch ideelle oder materielle Förderung des Turnens besonders verdient gemacht haben.

E. Ehrungsgebühren

      Für jede beantragte Ehrung wird eine Gebühr von € 12,00 erhoben.

 

    Die Ehrung beinhaltet eine kurze Ansprache durch ein Vorstandsmitglied des TURNGAU BINGEN e.V. und die Übergabe einer Urkunde sowie der Ehrennadel oder der Plakette.

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